Trinkwasseruntersuchung

Unser wichtigstes Lebensmittel ist zugleich einer der Hauptübertragungswege für Krankheitserreger. In Deutschland hat sich dabei der Schwerpunkt der hygienischen Überwachung dank der hohen Standards bei Gewinnung und Verteilung vom Rohrnetz zur Hausinstallation hin verschoben. Mit der Trinkwasserverordnung von 2001, zuletzt geändert 2011 und 2012, wurden gewerbliche Vermieter, die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreiben, zu wiederkehrenden Untersuchungen auf Legionellen verpflichtet. Diese Untersuchung im Warmwassersystem darf nur von einer hierfür zugelassenen Untersuchungsstelle durchgeführt werden.

UWK führt die zuvor erforderlichen Beprobungen in Privat- und Mietshäusern durch, ebenso in öffentlichen Gebäuden, im Rahmen einer externen Tätigkeit für unser zertifiziertes Vertragslabor, in dessen Qualitätsmanagementsystem wir dem zu Folge eingebunden sind.

Aufgaben

  • Beprobung und Untersuchung von Trinkwasser
trinkwasser 300

Projekte

  • Fachgerechte Probenahme im Trinkwassernetz bzw. am Warmwasseraufbereiter
  • Bewertung der Wasserqualität im Hinblick auf chemische, chemisch-physikalische und mikrobiologische Inhaltsstoffe, wie Pseudomonaden, Kolibakterien, Legionellen u.a.

Kunden

  • Haus- und Wohnungseigentümer
  • Private, gewerbliche und kommunale Vermieter

Besonderheiten

  • Kooperation mit unserem akkreditierten Vertragslabor