UWK

Wenn Sie geologische oder baubiologische Beratung wünschen und wenn Proben von Boden, Grund- oder Trinkwasser entnommen und untersucht werden sollen, so sind Sie hier genau richtig!
 
Informieren Sie sich nachfolgend über unser Leistungsangebot und zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Auskünfte, eine persönliche Beratung oder ein Honorar- und Kostenangebot wünschen.
 
Sie können unser Kontaktformular nutzen oder uns eine Mail senden - wir werden uns so bald wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.

Trinkwasseruntersuchung

Unser wichtigstes Lebensmittel ist zugleich einer der Hauptübertragungswege für Krankheitserreger. In Deutschland hat sich dabei der Schwerpunkt der hygienischen Überwachung dank der hohen Standards bei Gewinnung und Verteilung vom Rohrnetz zur Hausinstallation hin verschoben. Mit der Trinkwasserverordnung von 2001, zuletzt geändert 2011 und 2012, wurden gewerbliche Vermieter, die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreiben, zu wiederkehrenden Untersuchungen auf Legionellen verpflichtet. Diese Untersuchung im Warmwassersystem darf nur von einer hierfür zugelassenen Untersuchungsstelle durchgeführt werden.

UWK führt die zuvor erforderlichen Beprobungen in Privat- und Mietshäusern durch, ebenso in öffentlichen Gebäuden, im Rahmen einer externen Tätigkeit für unser zertifiziertes Vertragslabor, in dessen Qualitätsmanagementsystem wir dem zu Folge eingebunden sind.

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Innenraumschadstoffe

Soweit im Rahmen von Vor-Ort-Überprüfungen in sinnlich wahrnehmbar belasteten Innenräumen die verantwortlichen Schadstoffquellen nicht eindeutig identifiziert werden können, sind Raumluftmessungen angezeigt.

UWK erstellt entsprechende Mess- und Probenahmepläne und führt, in Kooperation mit zertifizierten Messstellen, Untersuchungen auf Leichtflüchter, Formaldehyd, PCB, Holzschutzmittel, Feinstaub und anderes mehr durch.

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Baubiologische Beratung

Mitteleuropäer halten sich etwa zu 90% ihrer Zeit in Innenräumen auf. Die Luft dort, speziell in Wohn- und Büroräumen, sollte daher „sauber“ sein. Verbindliche Grenzwerte hierfür existieren, im Unterschied etwa zu Industriearbeitsplätzen, nicht. In 2011 hat das Umweltbundesamt so genannte „Richt- und Leitwerte“ publiziert. Diese dienen für die gängigsten, etwa 20-30 innenraumrelevanten Schadstoffe, als Grundlage für eine Beurteilung, ob zum Beispiel eine Wohnung „krank“ macht oder nicht.

UWK überprüft in Abstimmung mit Hausbesitzern, Vermietern und Mietern zunächst Gebäudehülle und Innenräume auf eventuelle Baufehler und kritische Baumaterialien. Bei Verdacht auf Schimmelpilzbefall entnehmen wir Material-, Abklatsch- und Kontaktproben. Hierbei sowie bei Analytik und gutachtlicher Bewertung, kooperieren wir mit Fachkolleginnen und Kollegen aus Baubiologie, Messtechnik und Laboranalytik.

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