Bodenuntersuchungen
Ein wesentliches Ziel des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) ist es, in Deutschland für die Sanierung von Altlasten sowie von diesen verursachte Gewässerverunreinigungen einheitliche Maßstäbe festzuschreiben. Fachliche Anforderungen an Probenahme, Analytik, Qualitätssicherung und Bewertung anhand von Maßnahmen- und Prüfwerten wurden 1999 mit der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) verbindlich eingeführt. Weiter wurde das Vorsorgeprinzip verankert, welches über bloße Gefahrenabwehr und Schadensreparatur hinaus weist.
Abgesehen von der Analytik, bietet EDU aus einer Hand alle Leistungen an, die erforderlich sind, um zu prüfen, ob eine geplante (Bau-) Maßnahme das „Schutzgut Boden“, insbesondere seine natürliche Bodenfunktionen, beeinträchtigt.