Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte

"Das Problem des Entstehens altlastverdächtiger Flächen ist eng mit der Entwicklung der modernen Industrie- und Konsumgesellschaft, der betrieblichen Praxis und der Praxis der Abfallbeseitigung in früheren Jahren verbunden ... Bis in die (19-)70er Jahre ... hinein war es üblich, sich der Abfälle fast ausnahmslos ohne ausreichende Rücksicht auf den Schutz der Böden, des Untergrundes und des Grundwassers zu entledigen, indem man diese an Berghänge, auf Halden oder in natürliche und künstlich geschaffene Vertiefungen kippte oder auf eigenem Betriebsgelände vergrub ... Neben den genehmigten und geduldeten Abfallablagerungsplätzen gab es bis 1972 eine große Zahl wilder Müllkippen ..."
 
" Eine andere Ursache für das Entstehen altlastverdächtiger Flächen sind die Verunreinigungen der Böden und des Untergrundes durch den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen auf den Geländen früher betriebener Anlagen der gewerblichen Wirtschaft oder öffentlicher Einrichtungen" (Rat von Sachverständigen für  Umweltfragen, 1989).
 
"Die Altlastenproblematik gehört zu den drängenden umweltpolitischen Hypotheken der Vergangenheit, die uns heute ständig mahnen, mit dem begrenzten Faktor Umwelt sorgfältiger umzugehen ... Gleichzeitig müssen aber auch die in der Vergangenheit entstandenen Umweltschäden repariert, die so genannten Altlasten saniert werden. Hierzu gehören im engeren Sinne alle Altablagerungen und kontaminierten Altstandorte, an denen nach einer Gefährdungsabschätzung Gefahren oder Beeinträchtigungen für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt festgestellt werden ... Mit den Aufgaben der Altlastensanierung - Erfassung, Gefährdungsabschätzung, Sanierung und Flächenrecycling - haben wir ... theoretisches und praktisches Neuland betreten" (Klaus Töpfer, 1990).
 
"Das Bundes-Bodenschutzgesetz unterscheidet ... zwischen Sanierungsmaßnahmen und Schutz- sowie Beschränkungsmaßnahmen. Weitere Begriffe wie orientierende Untersuchung, Detailuntersuchung, Schadstoffe, Wirkungspfad, etc. werden in der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung festgelegt."
 
"Der Begriff der Sanierungsmaßnahmen ist weit definiert. Sanierungsmaßnahmen umfassen Dekontaminationsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Beseitigung und Verminderung schädlicher Veränderungen der ... Beschaffenheit des Bodens" (Ludwig Hipp, 2000).